Absageregelung

 

Falls ein vereinbarter Termin nicht wahrgenommen werden kann, bitte ich Sie um eine rechtzeitige telefonische Absage und um Ihr Verständnis, dass versäumte oder nicht 2 Werktage vorher abgesagte Termine ausnahmslos in Rechnung gestellt werden müssen, da ich mir die vereinbarte Zeit für Sie freigehalten habe.